Elsfleth/West – Ganderkesee​

Das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und seine Auswirkungen auf das Projekt

Das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) ist ein Bundesgesetz, welches erstmalig 2013 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Mindestens alle vier Jahre wird das BBPlG auf Basis des jeweils überarbeiteten Netzentwicklungsplans und eines Umweltberichts aktualisiert. Dabei legt das BBPlG sämtliche Netzausbauvorhaben fest, die in den folgenden drei Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb in Deutschland notwendig sind. Die bestätigten Vorhaben werden damit als energiewirtschaftlich notwendig und dringlich eingestuft. 

Indem gesetzgeberisch der Bedarf festgestellt und ein verbindlicher Rahmen mit klar definiertem Rechtsweg geschaffen wird, soll der für die Energiewende notwendige Netzausbau beschleunigt werden. Im Bundesbedarfsplan werden nur die Start- und Endpunkte einer Trasse bestimmt, der genaue Leitungsverlauf wird im Anschluss unter Einbeziehung lokaler Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger festgelegt.

Die Netzverstärkungsmaßnahme Elsfleth/West – Ganderkesee wurde erstmals 2021 in den Bundesbedarfsplan mit der Vorhaben-Nummer 55 aufgenommen. Der besondere Bedarf an der Leitung ergibt sich aus der Notwendigkeit, Strom aus erneuerbaren Energien aus dem Norden in den Süden Deutschlands zu transportieren. 

Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat eine Änderung des BBPlG beschlossen, die sich maßgeblich auf das Projekt auswirkt. Der Abzweig Niedervieland wird von der weiteren Planung ausgenommen. Dies hat sowohl Änderungen im Genehmigungsverfahren als auch technisch-planerische Anpassungen zur Folge. Beides stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten vor.

Die Änderung des BBPlG...

für das Projekt Elsfleth/West – Ganderkesee können Sie auf der letzten Seite des folgenden Beschlusses des Bundesrates nachlesen:

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